Insolvenzrecht

Die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Säftel, Künkele & Ovdiienko bietet umfangreiche Beratungs- und Vertretungsleistungen im Bereich des Insolvenzrechts. Unser erfahrenes Team von Anwälten unterstützt sowohl Schuldner als auch Gläubiger in allen Phasen des Insolvenzverfahrens. Wir setzen uns für pragmatische Lösungen ein, die darauf abzielen, die bestmöglichen Ergebnisse für unsere Mandanten zu erzielen, sei es durch außergerichtliche Schuldenregulierung, Privatinsolvenz, Regelinsolvenz, Nachlassinsolvenz oder bei der Forderungsanmeldung zur Insolvenztabelle.

Außergerichtliche Schuldenregulierung

Eine außergerichtliche Schuldenregulierung ist oft der erste Schritt, um eine Überschuldungssituation zu bereinigen, ohne ein formelles Insolvenzverfahren einleiten zu müssen. Unsere Kanzlei vertritt Sie in Verhandlungen mit Ihren Gläubigern, um tragfähige Schuldenbereinigungspläne zu entwickeln, die eine Reduzierung der Verbindlichkeiten oder eine Anpassung der Rückzahlungsbedingungen vorsehen. Unser Ziel ist es, eine einvernehmliche Lösung zu finden, die Ihnen einen finanziellen Neuanfang ermöglicht.

Privatinsolvenz

Für natürliche Personen, die sich in einer finanziellen Notlage befinden, bietet das Verfahren der Privatinsolvenz eine Möglichkeit, sich von ihren Schulden zu befreien. Wir beraten und begleiten Sie durch das gesamte Privatinsolvenzverfahren – von der ersten Beratung über die Erstellung des Schuldenbereinigungsplans bis hin zur Begleitung während des Wohlverhaltenszeitraums. Unser Ziel ist es, Ihnen den Weg zur Restschuldbefreiung zu ebnen und Ihnen eine Perspektive für einen finanziellen Neustart zu bieten.

Regelinsolvenz

Das Regelinsolvenzverfahren richtet sich an Selbstständige, ehemalige Selbstständige mit mehr als 19 Gläubigern oder Verbindlichkeiten aus Arbeitsverhältnissen sowie juristische Personen. Wir bieten umfassende Beratung und Vertretung für Unternehmen in der Krise, einschließlich der Vorbereitung auf das Insolvenzverfahren, der Begleitung durch das Verfahren und der Beratung zu Sanierungsmöglichkeiten innerhalb des Insolvenzverfahrens.

Nachlassinsolvenz

Die Nachlassinsolvenz ist ein spezielles Insolvenzverfahren, das dann zur Anwendung kommt, wenn der Nachlass eines Verstorbenen überschuldet ist. Sie dient dazu, die Haftung der Erben für die Verbindlichkeiten des Erblassers auf den Nachlass zu beschränken. Wir beraten Erben hinsichtlich der Möglichkeiten und Voraussetzungen einer Nachlassinsolvenz und vertreten sie im Verfahren, um eine ungewollte persönliche Haftung zu vermeiden.

Forderungsanmeldung zur Insolvenztabelle

Gläubiger, die ihre Forderungen im Rahmen eines Insolvenzverfahrens geltend machen möchten, müssen diese zur Insolvenztabelle anmelden. Unsere Kanzlei unterstützt Gläubiger bei der präzisen Ermittlung und Anmeldung ihrer Forderungen, um sicherzustellen, dass ihre Ansprüche im Rahmen des Insolvenzverfahrens berücksichtigt werden. Zudem vertreten wir Gläubiger in Prüfungsterminen und setzen uns für die bestmögliche Verwertung der Insolvenzmasse ein, um eine maximale Befriedigung der Gläubigeransprüche zu erreichen.

Die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Säftel, Künkele & Ovdiienko versteht die Herausforderungen und Belastungen, die mit finanziellen Krisen und Insolvenzverfahren verbunden sind. Unser Ansatz ist es, konstruktive und nachhaltige Lösungen zu entwickeln, die den Interessen unserer Mandanten dienen und ihnen den Weg zu einem finanziellen Neubeginn ebnen. Kontaktieren Sie uns, um zu erfahren, wie wir Sie in Ihren insolvenzrechtlichen Angelegenheiten unterstützen können.